Verbände teilen SPD-Vorbehalte am neuen Heimgesetz
03. September 2010 0 KommentareDie SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag sieht sich durch die Anhörung zum neuen niedersächsischen Heimgesetz am (heutigen) Donnerstag in ihrer Kritik bestätigt.
„Die Landesregierung hat einen rückständigen und ängstlichen Gesetzentwurf vorgelegt, der auf Bewahrung großer Einrichtungen setzt und weniger die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen im Auge hat. Die einhellige Kritik der Akteure im Pflege- und Behindertenbereich an zentralen Punkten des Entwurfs bestätigt diese Analyse“, sagte Uwe Schwarz, stellvertretender Vorsitzender und sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, am Donnerstag in Hannover. Bei der Anhörung waren u.a. Vertreter des SoVD, der Lebenshilfe, der LAG der Wohlfahrtsverbände, des Niedersächsisches Pflegerats und der katholischen Kirche zu Wort gekommen.
„Die Verbände zeigten sich enttäuscht, dass die meisten ihrer Vorschläge keinen Niederschlag im Gesetzentwurf der schwarz-gelben Landesregierung gefunden haben“, berichtete Schwarz nach der Sitzung. So sehe der Gesetzentwurf von Schwarz-Gelb keine verbindliche Festlegung der Mindestfachkraftquote von 50 Prozent vor. Die Landesregierung wolle eine Quote auf dem Verordnungsweg und damit am Gesetzgeber vorbei festlegen. „Hier besteht der begründete Verdacht, dass bei nächster Gelegenheit per Verordnung die Mindestfachquote wieder gekippt wird“, so Schwarz. Dieses sei ein weiterer Schritt hin zur „Billigpflege“.
Zudem fehle im eigentlichen Gesetzestext die Festschreibung des Rechts auf Privatsphäre im Einzelzimmer sowie die Förderung alternativer Wohnformen. „Insgesamt bietet der Gesetzentwurf viel Lyrik und Lippenbekenntnisse und wenig Substanz“, fasste der SPD-Sozialexperte zusammen.
Durchgehende Kritik wurde auch daran geübt, dass sich die Vorgaben der seit April 2009 auch in Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention im Gesetzentwurf -– trotz mehrjährigen Vorlaufs – nicht wiederfinden.
„Seit der Föderalismusreform I vom September 2006 haben die Bundesländer die Möglichkeit, das Heimrecht in eigener Verantwortung zu modernisieren. Diese Chance verpasst Schwarz-Gelb in Niedersachsen durch den vorliegenden Gesetzentwurf“, so Schwarz.
SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag
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